Schadensgutachten

 Haftpflichtgutachten, Kaskogutachten, Beweissicherungsgutachten 


Einem Haftpflichtgeschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadensumfang und Schadenshöhe bei einem Unfall zu beauftragen (Schadensgutachten). Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig und werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen. 
Nur eine vollständige Beweissicherung über Schadensumfang und Schadenshöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadensersatzansprüche im vollen Umfang erstattet werden.
Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann erst durch ein Schadensgutachten belegt werden. Ohne Kfz-Sachverständigen verzichten Geschädigte häufig auf Wertminderung oder Nutzungsausfall, ohne es zu wissen. Zusätzlich ist die Beweissicherung relevant, wenn es Ärger bei der die Reparaturdurchführung gibt.

Natürlich sind wir auch im Falle eines Kaskoschadens sowie zur Beweissicherung nach einem Schaden für Sie da.

 

Technische Gutachten

Gutachten für u.a.
Motor, Getriebe, Karosserie, Fahrwerk und Lenkung, Reifen, Gasanlagen, Metallurgische Untersuchungen 

Gutachten bei u.a.
Lackschäden, Brandschäden, Waschanlagenschäden, Steinschlägen, Fahrradschäden


Durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen können an diesen Schäden oder Mängel entstehen. Zur Beseitigung dieser entstehen Kosten. Kann man sich nicht einigen, wer die Kosten übernimmt, hat dies meist ein juristisches Nachspiel. 
 

Erst durch technische Untersuchungen und Analysen kann mit derartigen Gutachten der Beweis erbracht werden, wie ein Schaden entstanden ist. 

 

Wertermittlungsgutachten

Kfz-Wertgutachten, Oldtimergutachten

Mit derartigen Gutachten wird der Wert eines Fahrzeuges ermittelt und beurkundet. Anlass kann der Kauf oder Verkauf sowie bauliche Veränderungen eines Fahrzeuges sein. Grundlage der Wertermittlung sind Listennotierungen nach Schwacke und DAT sowie der regionale und überregionale Markt.
 
 Für historische Fahrzeuge ist es neben der Wertermittelung wichtig, eine Expertise der Historie und Einstufung durchzuführen.