Unfallrekonstruktion

Straßenverkehrsunfälle sind ein Alltagsphänomen. Die finanziellen, menschlichen und juristischen Folgen eines Verkehrsunfalls können jeden von uns betreffen.
  

  • Wir erstellen gerichtliche und analytische Gutachten.
  • Wir bieten Ihnen eine Unfallrekonstruktion mit PC-Crash, einem Simulationsprogramm zur Unfallanalytik.
  • Wir führen für Sie die Beweissicherung vor Ort durch.


Wir untersuchen das komplexe Geschehen rund um den Verkehrsunfall. Hierzu gehören die Analyse der Unfallentwicklung, des Unfallablaufs und der Entstehung schwerer Verletzungen.

Geschwindigkeitsberechnung


Zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls ist es notwendig, die Geschwindigkeiten der beteiligten Fahrzeuge vor, während und nach der Kollision zu ermitteln.
Durch Analyse der vorhandenen Unfallspuren und der Fahrzeugbeschädigungen können die notwendigen Geschwindigkeiten berechnet werden.


Kompatibilitätsprüfung


Muss der Nachweis erbracht werden, ob die Beschädigungen an einem Fahrzeug durch ein anderes verursacht worden sind, kann durch eine geometrische Analyse und dem Vergleich der Verformungsenergien die Schadenskompatibilität ermittelt werden. 


Wahrnehmbarkeit


Ein geparktes Fahrzeug wurde angefahren und der Verursacher ist verschwunden. Fahrerflucht! Der Staatsanwalt ermittelt. 
 
Kann der Täter ermittelt werden, ist durch einen Sachverständigen zu klären, ob der Anstoß durch den Verursacher wahrzunehmen war. Es wird unterschieden nach:

  • optischer, visueller und akustischer Wahrnehmbarkeit,
  • vestibulärer Wahrnehmbarkeit und
  • Wahrnehmbarkeit nach dem Beschleunigungs-Ruck-Kriterium.


Vermeidbarkeit


Vom Zeitpunkt des Gefahreneintritts an gibt es zwei theoretische Möglichkeiten, den Unfall bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu verhindern:

  • Der Abstand zwischen den beiden Kontrahenten ist zum Zeitpunkt des Gefahreneintritts noch so groß, dass man bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sein Fahrzeug noch vor der Kollision hätte zum Stillstand bringen können.
  • Der Abstand der Kontrahenten ist bei Gefahreneintritt kleiner als im erstgenannten Fall, d.h. das Fahrzeug kann vor der Kollisionsstelle nicht mehr zum Stillstand gebracht werden. Allerdings erreicht das Fahrzeug die Kollisionsstelle bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit etwas später. Dadurch steht dem Kollisionsgegner eine zusätzliche Zeitspanne zur Verfügung, die er dazu nutzen kann, den Gefahrenbereich zu verlassen.

Im erstgenannten Fall spricht man von räumlicher Vermeidbarkeit, im zweitgenannten von zeitlicher Vermeidbarkeit.


Fußgänger-/ Fahrradunfälle


Im Gegensatz zu anderen Unfalltypen tritt beim Fußgänger- oder Fahrradunfall die Frage nach den Unfallursachen zurück. Entscheidend ist die Frage der Vermeidbarkeit des Unfalles für den Fahrzeugführer. 
 
 Gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern ist der Kfz-Führer zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet, wenn er erkennt oder erkennen musste, dass eine gefahrgeneigte Situation auftritt. Ansonsten gilt aber der Vertrauensgrundsatz, dass sich ein Kfz-Führer auf verkehrsgerechtes Verhalten von Fußgängern und Fahrradfahrern verlassen darf.
 
 Die Haftung eines Kfz-Halters gegenüber einem nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer ist nur dann ausgeschlossen, wenn ein Unfall zwischen ihnen auf höherer Gewalt beruht (das Vorliegen sog. Unabwendbarkeit genügt seit der Schadensrechtsreform nicht mehr). In der Regel wird also eine Mithaftung aus der Betriebsgefahr des Kfz stets gegeben sein.


Biomechanische Gutachten


Kommt es durch Verkehrsunfälle zu Insassenbelastungen, ist es in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Medizinern notwendig, den technischen Kausalzusammenhang zwischen Verletzungen und dem Unfallgeschehen zu analysieren. Es ist die Summe der Energien, welche anstoßbedingt auf den menschlichen Körper gewirkt haben, zu berechnen.
Zur Beantwortung der Frage, ob aus biomechanischer Sicht eine HWS-Distorsion aufgetreten sein kann, ist insbesondere die kollisionsbedingte Beschleunigung sowie die Geschwindigkeitsänderung des angestoßenen Fahrzeuges maßgebend. Zusätzlich hat die Anstoßrichtung einen essentiellen Einfluss auf die Kräfte, welche auf die Insassen einwirken.